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Flur 

engl.: cadastral subFdistrict
Themengebiet: Allgemein
Liegenschaftswesen

Bedeutung:
1. Im Allgemeinen Sprachgebrauch die außerhalb einer Ortschaft liegende Landfläche als Teil der vom Menschen unter Kultur genommenen Landschaft von bestimmter Eigenart, z.B. Rebflur, Wiesenflur, Ackerflur, der oft mit einen eigenen Namen bezeichnet wird.

2. Teil einer Gemarkung oder eines Gemeidebezirks, dessen Größe und Abgrenzung von der zweckmäßigen Darstellung in der Karte und vom Verlauf natürlicher oder künstlicher Grenzen oder von topographischen Gegebenheiten bestimmt wird. Innerhalb einer Flur werden die Flurstücke fortlaufend nummeriert und unter dieser Nummer im amtlichen Verzeichnis (Kataster) nachgewiesen.

3. Im Liegenschaftskataster ein topographisch abgegrenzter Teil einer Gemarkung. Alter Begriff Gewann. Bezeichnung Flurkarte als Inselkarten des Liegenschaftskartenwerkes verwendet.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.10.2007



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