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Grundbuchbezirk
Bedeutung:
Bezirk, für den die Grundbücher eingerichtet sind. Im Allgemeinen das Gemeindegebiet oder eine Gemarkung.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 04.04.2001
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