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Grundbuchbezirk 


Themengebiet: Liegenschaftswesen

Bedeutung:
Bezirk, für den die Grundbücher eingerichtet sind. Im Allgemeinen das Gemeindegebiet oder eine Gemarkung.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 04.04.2001



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