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Leitungsanlagen
engl.: Utility plants
Bedeutung:
Der Sammelbegriff für Leitungen (elektrische Leitungen oder Rohrleitungen) sowie den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Verteilungen und Dämmstoffen für Leitungen. Zu den Leitungen zählen dabei deren Befestigungen und Beschichtungen. Zu den elektrischen Leitungen zählen dabei - hinsichtlich brandschutztechnischer Anforderungen - auch elektrische Kabel. Betriebsmittel in NIS.
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.09.2002
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