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Aarhus-Konvention 

engl.: Aarhus convention
Themengebiet: Recht
Umwelt

Bedeutung:
Die Aarhus-Konvention vom 25. Juni 1998 legt, zusammen mit der Richtlinie 2003/4/EG, eine Verpflichtung der Behörden zur aktiven, systematischen und möglichst umfassenden Verbreitung von Umweltinformationen, insbesondere unter Verwendung von IuK-Technologien, fest. Dieses "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" soll den Schutz der gegenwärtigen und zukünftigen Generation dienen und ein Leben in einer der Gersundheit zuträglichen Umwelt gewährleisten. Das Recht auf Umweltinformation umfasst sämtliche Informationen in materieller Form, die den Zustand von Luft, Boden, Wasser, Landschaft, natürlichen Lebensräumen, Artenvielfalt einschließlich gentechnisch veränderter Organismen sowie deren Wechselwirkungen betreffen.

Quellen:
Fischer-Stabel, P. Umweltinformationssysteme

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 30.04.2005



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