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Grundbuchblatt 


Themengebiet: Liegenschaftswesen

Bedeutung:
Die besondere Stelle, welche ein Grundstück im Grundbuch erhalten hat. Sie ist für das Grundstück als das Grundbuch im engeren Sinne anzusehen.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 04.04.2001



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