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Sichtbares Licht
engl.: Visible light
Bedeutung:
Das für den menschlichen Wahrnehmungsapparat sichtbare Licht (VIS) ist physikalisch gesehen eine bestimmte Energieverteilung im elektromagnetischen Spektrum mit Wellenlängen ? zwischen etwa 390nm und knapp 800nm. Die Abfolge der Farben im elektromanetischen Spektrum ist wie folgt: Violett (390-430nm), Blau-Violett (460-480nm), Cyan (480-490nm), Grün (490-530nm), Gelb (550-580nm), Orange (590-640nm) und Rot (650-800nm). Daher teilt man diesen Bereich auch grob in den blauen Anteil (von 0.4 bis 0.5 µm), den grünen Anteil (von 0.5 bis 0.6 µm) und den roten Anteil (von 0.6 bis 0.7 µm) auf. Die resultierende Farbe einer vorliegenden Energieverteilung lässt sich über ihren Farbton (Hue), ihre Helligkeit (Luminance) und ihre Sättigung (Saturation) beschreiben. Diese dominierende Wellenlänge bestimmt dabei den Farbton der wahrgenommenen Farbe. Dieser Wellenlängenbereich wird in der Fernerkundung von den optischen Sensoren aufgezeichnet.
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Quellen:
Deutsches Institut für Normung e.V. - Normen und Regelwerke
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 22.03.2004
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