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Festpunktfeld 

engl.: Network of control stations
Themengebiet: Landesvermessung
Vermessung, Geodäsie

Bedeutung:
Gesamtheit der in einem Bezugssystem bestimmten und eindeutig identifizierbaren Vermessungspunkte z.B. im Landesdreiecks-, Landeshöhen oder Landeschwerenetz durch nach Lage, Höhe und Schwere bestimmten und örtlich einwandfrei vermarkten Festpunkte. Die Schaffung und Erhaltung des Festpunktfelds in Aufgabe der Landesvermessung, die von besonderen zivilen oder militärischen Behörden ausgeführt wird. Das Festpunktfeld ist Grundlage für die zivilen und militärischen Vermessungs- und Kartenwerke. Die Festpunkte und deren Koordinaten realisieren das Bezugssystem. Im Einflussbereich von Massenentzug (z.B. Bergbau, Grundwasserabsenkung) oder Massenauftrag (z.B. Dämme, Böschungen) sind Änderungen der Positionen der Festpunkte nicht auszuschließen. Die dadurch hervorgerufenen Veränderungen sind festzustellen und bei der Auswertung zu beachten.

Quellen:
Deutsches Institut für Normung e.V. - Normen und Regelwerke
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 23.09.2002



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