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Wege- und Gewässerplan
engl.: Plan of road and water system
Bedeutung:
Ein Plan über die gemeinschaftlichen Anlagen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und über die wasserwirtschaftlichen bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen. Er besteht aus der Wege- und Gewässerkarte, ggf. der Landschaftskarte und den dazugehörigen Anlagen (Bauentwürfe, Kostenvoranschläge usw.). Der Wege- und Gewässerplan unterliegt einem im Flurbereinigungsgesetz geregelten Planfeststellungsverfahren.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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