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Wege- und Gewässerplan 

engl.: Plan of road and water system
Themengebiet: Flurbereinigung

Bedeutung:
Ein Plan über die gemeinschaftlichen Anlagen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und über die wasserwirtschaftlichen bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen. Er besteht aus der Wege- und Gewässerkarte, ggf. der Landschaftskarte und den dazugehörigen Anlagen (Bauentwürfe, Kostenvoranschläge usw.). Der Wege- und Gewässerplan unterliegt einem im Flurbereinigungsgesetz geregelten Planfeststellungsverfahren.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.09.2001



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