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Umlegung
engl.: Reallotment, replotting, reparcelling, reallocation, consolidation in building areas
Bedeutung:
Eine Bodenordnungsmaßnahme nach dem Bundesbaugesetz zur Erschließung oder Neugestaltung von bebauten oder unbebauten Gebieten, durch die entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach Lage, Form und Größe, der baulichen oder sonstigen Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Sie ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass - die Rechtsverhältnisse an den Grundstücken den verbindlichen Plänen und/oder maßgeblichen sonstigen baurechtlichen Vorschriften angepaßt werden, - die Grundflächen für Erschließungsanlagen in der Regel in gleichen Anteilen von allen Grundeigentümern aufgebracht werden, - die Substanz des Grundeigentums grundsätzlich nicht gemindert wird.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 17.01.2006
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