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Grunddienstbarkeit
Bedeutung:
ist die Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines fremden Grundstücks (BGB).
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 20.05.2001
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