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Dienstbarkeit 

engl.: Easement; legal servitude
Themengebiet: Bewertung
Planung

Bedeutung:
Ein dingliches Recht an einer Sache (insbesondere an einem Grundstück) und an Rechten, das den Eigentümer bzw. den Rechtsinhaber in einzelnen Beziehungen in der Benutzung der Sache oder in der Ausübung seiner Rechte beschränkt.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 18.09.2001



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