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Dienstbarkeit
engl.: Easement; legal servitude
Bedeutung:
Ein dingliches Recht an einer Sache (insbesondere an einem Grundstück) und an Rechten, das den Eigentümer bzw. den Rechtsinhaber in einzelnen Beziehungen in der Benutzung der Sache oder in der Ausübung seiner Rechte beschränkt.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.09.2001
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