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EMV
dt.: Elektromagnetische Verträglichkeit
Bedeutung:
(EMV-Gesetz). Nur Geräte, die dieser Vorschrift entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen, dürfen in den Verkehr gebracht werden.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.05.2001
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