Wirtschaftswege
engl.: Farm roads
Bedeutung:
Bei einem landwirtschaftlichen Wegenetz untergliedern die Wirtschaftswege die durch Straßen und Hauptwirtschaftswege gegebenen Flächen in eine für eine Acker- oder Grünlandnutzung zweckmäßige Block- oder Gewanneneinteilung. Sie dienen als Fahrwege in begrenztem Umfang. Als Wendewege ermöglichen sie eine ungehinderte Bearbeitung der angrenzenden Flächen. Das Netz der Wirtschaftswege wird durch eine zweckmäßige Form und Größe der Gewannen bestimmt. Klar erkennbare Unterschiede in der Boden- und Nutzungsart sind hierbei zu berücksichtigen.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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