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Mandantenfähigkeit 


Themengebiet: Allgemein

Bedeutung:
bezeichnet in der Informationstechnik ein System, das auf demselben Server oder demselben Software-System mehrere Mandanten, also Kunden oder Auftraggeber, bedienen kann, ohne dass diese gegenseitigen Einblick in ihre Daten, Benutzerverwaltung und ähnliches haben. Ein IT-System, das
dieser Eigenschaft genügt, bietet die Möglichkeit der disjunkten, mandantenorientierten Datenhaltung, Präsentation (GUI) und Konfiguration (Customizing). Jeder Kunde kann nur seine Daten sehen und ändern. (Quelle: Wikipedia) Über diese Eigenschaft lassen sich auch kooperative Modelle entwickeln, die es den zentralen Stellen erlauben, kleineren Behörden, die weder finanziell noch personell in der Lage sind, eigene Systeme aufzusetzen, die Erfassung und Pflege ihrer Daten als Hoster (externer Dienstleister) anzubieten. Einige Bundesländer betreiben bereits derartige Modelle und bieten insbesondere den kleineren und mittleren Kommunen des jeweiligen Landes diesen Service an.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 11.02.2011



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