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Gewerbegebiet
engl.: Light industrial area, area zoned for economic activities
Bedeutung:
Ein Baugebiet, das vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (außer Einkaufszentren und Verbrauchermärkten) dient.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 13.08.2002
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