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Leitungsrecht 

engl.: Pipeline wayleave
Themengebiet: Bewertung

Bedeutung:
Das Recht zur Verlegung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Leitung (Gas, Wasser, Telefon usw.) auf einem fremden (dienenden) Grundstück. Im Allgemeinen wird dieses Recht durch Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch des dienenden Grundstücks gesichert.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.09.2001



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