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Leitungsrecht
engl.: Pipeline wayleave
Bedeutung:
Das Recht zur Verlegung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Leitung (Gas, Wasser, Telefon usw.) auf einem fremden (dienenden) Grundstück. Im Allgemeinen wird dieses Recht durch Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch des dienenden Grundstücks gesichert.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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