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Open Data
engl.: Open Data
Bedeutung:
Open Data bezeichnet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von Daten. Diese werden ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht. Zumeist gelten die zehn von der Nichtregierungsorganisation Sunlight Foundation (2010) definierten Kriterien: - Vollständigkeit: Alle Daten zu einem Thema werden verfügbar gemacht. Außer solche, die Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen. Metadaten werden mitgeliefert. - Primärquellen/Rohdaten: Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten. Rohdaten Iiegen dann vor, solange die erhobenen Daten nicht akkumuliert und noch nicht bewertet wurden. Im Einzelfall konnen die Daten bereits bearbeitet sein, um sie handhabbar zu machen oder um rechtliche Vorgaben (z. B. Datenschutz, Statistikgeheimnis) zu erfüllen. - Zeitnahe Bereitstellung/Echtzeit: Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung notwendig, zur Verfügung gestellt. - Leichter Zugang: Es bestehen keine Hürden für den elektronischen oder physischen Zugang zu Daten, etwa das Ausfüllen von Formularen oder Eingabemasken. - Maschinenlesbar und -interpretierbar: Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt. Unter maschinenlesbar werden solche Datenformate verstanden, die eine Weiterverarbeitung ermoglichen. Die zu Grunde Iiegende Datenstruktur und entsprechende Standards mussen öffentlich zuganglich sein und sollten vollständig publiziert und kostenfrei erhältlich sein. - Diskriminierungsfrei: Hürdenfreier Zugang für alle ohne Identifizierung oder Rechtfertigung. - Nutzung offener Standards und Formate: Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat (z.B. csv anstatt excel). - Lizenzfreiheit/Offene Lizenz: Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig. Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) legen fest, welche Nutzung unter welchen Voraussetzungen zulässig ist. Klare, einfach handhabbare und einheitliche Nutzungsbedingungen fordern die Weiterverwendung und Weiterverbreitung. Diese Nutzungsbedingungen sind unabhängig von etwaigen Entgeltregelungen. Orientierung konnen die Standard-Lizenzverträge des Creative Commons geben. - Dauerhafte Verfügbarkeit: Daten sind über lange Zeit hinweg zu finden, d.h. sie sind in Archiven dauerhaft online verfügbar. Dies erfolgt mit Dokumentation der Versionen. - Kostenfreiheit/Zugangskosten: Nutzungs-/Zugangskosten stellen ein Hindernis dar und verringern die Gruppe, die gewillt oder fähig sind, die öffentlichen Daten zu nutzen. Der Begriff Kosten stellt eine betriebswirtschaftliche GroBe dar; alternativ wäre der Begriff Geldleistungspflichten angebracht. Geldleistungspflichten für die Nutzung von Daten können in Form von Gebühren (öffentlich-rechtlich) oder Entgelten (privatrechtlich) entstehen. Die Weiterverwendung der Daten wird besonders gefördert, wenn den Nutzern keine Geldleistungspflichten entstehen. Ausnahmen können in haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Vorgaben begründet sein. Ein hierfur einzurichtendes Entgeltsystem sollte aber möglichst einfach sein.
Ein Beispiel für Open Data im GIS-Bereich stellt OpenStreetMap dar.
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Internetverweise:
http://sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles/
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 20.08.2014
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