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Plug-in 

engl.: Plug-in
dt.: Softwareeinschub
Themengebiet: Allgemeine Informatik
Internetsysteme

Bedeutung:
Bei Software einzelne Softwaremodule, die eine bestehende und funktionsfähige Software um zusätzliche Features erweitern und zu der ersten kompatibel sind. In der Regel wird die Plug-In-Software zeitlich getrennt und unabhängig von der anderen Software nachinstalliert und ist oft hardwareabhängig. Beispiele sind Programme zum Betrachten von Stand-, Bewegt- oder 3-D-Bildern, zum Abspielen von Audioclips oder zum Aufnehmen von Tönen, die z.B. zusätzlich zu einer Groupware oder einem Browser für das WWW angeboten werden. Dort führte das Unternehmen Netscape mit einer speziellen Programmierschnittstelle zu seinem Browser Navigator die Plug-Ins ein. Damit wird ein entscheidender Schritt in der multimedialen Entwicklung des WWW eingeleitet. Plug-Ins fügen sich im Unterschied zu Viewern nahtlos in die Umgebung des Browsers ein. Sie sind immer für den Einsatz in einem Browser programmiert und können nicht eigenständig aufgerufen werden. Auch optisch erscheinen sie auf dem Bildschirm nicht von der Browseroberfläche abgehoben. In dem HTML-Dokument wird lediglich ein Tag (<embed> oder <object>) eingetragen, dass den Browser anweist, beim Empfang einer solchen Datei das richtige Plug-In aufzurufen.
Der Vorteil der Plug-In-Software besteht darin, dass der Nutzer sich die Software gezielt auf seine Bedürfnisse zuschneiden kann, was u.U. Speicherplatz und Ladezeit spart. Darüber hinaus kann ein Hersteller gezielt auf den technischen Fortschritt reagieren, ohne eine komplett neue Version der ursprünglichen Software auf den Markt bringen zu müssen.
Die Zahl der Plug-Ins ist inzwischen riesig. Bekannte Beispiele sind FlashPlayer, Quicktime und RealPlayer. Shockwave und Quicktime sind Beispiele dafür, wie mit der Fortentwicklung aus ehemaligen Plug-Ins integrale Bestandteile der Browsersoftware werden.
Ein sehr umfangreiches Plug-In im GIS-Bereich stellt das Programmsystem MapGuide von Autodesk bereit.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 24.08.2011



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