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Einleitung eines Verfahrens 

engl.: Opening of a procedure
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
Der Verwaltungsakt, durch den bestimmte behördliche Maßnahmen in Gang gesetzt und regelmäßig auch besondere Vorschriften wirksam werden, namentlich ein Umlegungsbeschluß, die Anberaumung eines Termins zu einer mündlichen Verhandlung mit den an einer Enteignung nach dem Bundesbaugesetz Beteiligten, die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes und die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.09.2001



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