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Einleitung eines Verfahrens
engl.: Opening of a procedure
Bedeutung:
Der Verwaltungsakt, durch den bestimmte behördliche Maßnahmen in Gang gesetzt und regelmäßig auch besondere Vorschriften wirksam werden, namentlich ein Umlegungsbeschluß, die Anberaumung eines Termins zu einer mündlichen Verhandlung mit den an einer Enteignung nach dem Bundesbaugesetz Beteiligten, die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes und die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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