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Immission
engl.: Immission
Bedeutung:
ist die Bezeichnung für Stoffe und Energie, die aus vorhergehenden Emissionen und auf natürliche Weise z.B. in Gewässer oder in die Luft gelangt sind. Immission ist eine von Außen auftretende Einwirkung. Dabei sind insbesondere den Umweltschutz betreffende Einwirkungen nichtkörperlicher Art, z. B. die Zuführung von Dämpfen, Gasen, Gerüchen, Ruß, Rauch, Geräusch, Erschütterungen, Licht, Wärme, Funken, nicht aber von Wasser oder Steinen, auf ein Nachbarfläche, gemeint.
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 23.08.2002
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