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Planfeststellung 

engl.: Assessment of project
Themengebiet: Flurbereinigung
Planung

Bedeutung:
Ein förmliches behördliches Verfahren, in dem die Zulässigkeit für bestimmte größere Vorhaben (Eisenbahnstrecke, Fernstraße, Kanal) in öffentlich-rechtlicher Hinsicht und die Art der Durchführung des Vorhabens mit allgemein verbindlicher Wirkung festgestellt wird. Sie ersetzt alle nach anderen Gesetzen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Die Planfeststellung ist insbesondere Voraussetzung für die Enteignung.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 16.09.2001



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