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Wertumlegung
Bedeutung:
Eine Umlegung, bei der die Verteilungsmasse in demjenigen Verhältnis der Werte (Verkehrswerte für den Boden) verteilt wird, in dem die zu berücksichtigenden Eigentümer an der Umlegung beteiligt sind. Bei der Wertumlegung nach dem Bundesbaugesetz ist jedem Eigentümer möglichst ein Grundstück mit dem gleichen Verkehrswert zuzuteilen, den sein früheres Grundstück im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses hatte. Für die zuzuteilenden Grundstücke ist der auf diesen Zeitpunkt bezogene Verkehrswert zu ermitteln. Dabei sind Wertänderungen, die durch die Umlegung bewirkt werden, zu berücksichtigen. Unterschiede zwischen den so ermittelten Verkehrswerten sind in Geld auszugleichen.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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