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Kontrast
engl.: Contrast
Bedeutung:
Die Differenz zwischen zwei Helligkeitswerten benachbarter Flächen. Ein großer Kontrast bedeutet nicht auch, dass das menschliche Auge ihn besonders gut wahrnimmt. Häufig werden daher bei Schildern und Begrenzungshinweisen nicht die Schwarz-Weiß-Kontraste, sondern Rot-Weiß, Blau-Weiß oder Gelb-Schwarz-Kontraste gewählt. Mit der Kontrastregelung wird die gewünschte - Bildhelligkeit - eingestellt. Der Kontrast sollte so eingestellt werden, dass das Bild ausreichend hell, aber nicht übersteuert ist. Eine Übersteuerung äussert sich in farbig ausreissenden rechten Bildrändern.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 07.08.2003
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