Umlegungsplan
engl.: Reallotment plan
Bedeutung:
Der aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis bestehende Plan über den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen; nach Bekanntmachung seiner Unanfechtbarkeit ersetzt er den bisherigen durch den neuen Rechtszustand. Der Umlegungsplan wird von der Umlegungsstelle durch den Umlegungsbeschluß aufgestellt; er muss nach Form und Inhalt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet sein.
|
Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 19.09.2002
|