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Richtlinie 2003/4/EG
Bedeutung:
Die Richtlinie 2003/4/EG setzt die Vorgaben der Aarhus-Konvention in Geminschaftsrecht um. Als Richtlinie bedarf es der Umsetzung in nationales Recht bis zum 14. Februar 2005. Im Gegensatz zum bisherigen UIG kann man nun von einer Bringschuld der Behörden sprechen. Die Behörden müssen also selbstaktiv Informationen verbreiten, welches für viele Fachdaten nun die GIS-Anwendung nahelegt. Von der Informationspflicht sollen alle Informationen erfasst sein, die den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden. Land, Landschaft und natürlichen Lebensräumen sowie die Artenvielfalt ind ihre Bestandteile betreffen.
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Quellen:
Fischer-Stabel, P.
Umweltinformationssysteme
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 30.04.2005
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