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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Bedeutung:
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure, stellt eine Rechtsvorschrift dar. Deren Bestimmungen gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure, soweit sie durch die sog. Leistungsbilder oder andere in der Verordnung enthaltene Bestimmungen erfasst werden. Hier sind auch die Kosten für GIS-Dienstleistungen z.B. bei der Datenerfassung geregelt.
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 15.07.2001
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