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Raumordnung
engl.: Regional policy, physical planning
Bedeutung:
1. Der vorhandene (faktische) Zustand der räumlichen Ordnung eines Gebietes.
2. Der aufgrund eines gesellschaftspolitischen Leitbildes anzustrebende Zustand des Raumes, der mit Mitteln der Raumordnung und Landesplanung umgesetzt wird auf der Grundlage des Bundesraumordnungsgesetzes. Ordnungsmerkmale des Leitbildes sind insbesondere Freiheit, Bildung, sozialer Ausgleich auf der Grundlage eines angemessenen Lebensstandards, Umweltschutz, Landschaftsschutz u.ä. Die Raumordnung befasst sich mit historischen, gegenwärtigen und zukünftigen Strukturen einer Region. Sie hat das Ziel, die Struktur des Gesamtraumes der BRD nach den im Raumordnungsgesetz aufgestellten Leitvorstellungen und Grundsätzen (§ 1 Absatz 1 ROG) zu entwickeln. Die Raumplanung dient dazu als Planungsmethode und erfordert die Bereitstellung von Informationen über die Region.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 28.10.2003
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