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Digitale Signatur 

engl.: Digital signature
Themengebiet: Allgemeine Informatik

Bedeutung:
Bezeichnung für verschiedene Verfahren zur eindeutigen und nachvollziehbaren Kennzeichnung eines in elektronischer (digitaler) Form vorliegenden Dokumentes. Dabei kann, wie bei einer echten, handschriftlichen Unterschrift auf Papier, durch die Kennzeichnung ein Zusammenhang zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Dokument gezogen werden. Technisch wird dabei auf Verfahren der Kryptologie zurückgegriffen, indem mit zwei verschiedenen Schlüsseln (ein öffentlicher und ein privater, d.h. geheimer Schlüssel) eine aus dem zu signierenden Dokument gebildete Prüfsumme verschlüsselt wird. Im Gegensatz zur Anwendung kryptologischer Verfahren zum Datenschutz werden bei der Anwendung im Bereich der digitalen Signatur nicht die Dokumente selbst verschlüsselt. Die rechtliche Grundlage für die digitale Signatur in Deutschland ist das Signaturgesetz. D. S. findet Anwendung im E-Commerce.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 05.08.2002



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