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Planungsträger 

engl.: Authority concerned with planning
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
Eine Gebietskörperschaft, eine Behörde oder eine Stelle, die in eigener Verantwortung für ihren Zuständigkeitsbereich Planungen aufstellt, z.B. eine Gemeinde als Träger der Bauleitplanung.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.09.2001



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