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Planungsträger
engl.: Authority concerned with planning
Bedeutung:
Eine Gebietskörperschaft, eine Behörde oder eine Stelle, die in eigener Verantwortung für ihren Zuständigkeitsbereich Planungen aufstellt, z.B. eine Gemeinde als Träger der Bauleitplanung.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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