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Gemeinde
engl.: Community, parish
Bedeutung:
Eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe. Soweit die Gesetze nichts anderes vorschreiben, ist die Gemeinde in ihrem Gebiet alleiniger Träger der öffentlichen Verwaltung, insbesondere auch der Träger der Bauleitplanung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Gemeinde juristische Person des öffentlichen Rechts und damit auch des bürgerlichen Rechts.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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