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Gemeinde 

engl.: Community, parish
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
Eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe. Soweit die Gesetze nichts anderes vorschreiben, ist die Gemeinde in ihrem Gebiet alleiniger Träger der öffentlichen Verwaltung, insbesondere auch der Träger der Bauleitplanung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Gemeinde juristische Person des öffentlichen Rechts und damit auch des bürgerlichen Rechts.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.09.2001



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