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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bedeutung:
Zweck des BDSG ist es, den: - Einzelnen zu schützen - vor dem Umgang mit seinen personenbezogenen Daten, um - in seinem Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt zu werden. (§1 Abs.1 des BDSG). Im Zusammenhang mitT Geodaten gibt es unterschiedliche Sichtweisen bezogen auf den Datenschutz. Alle (Geo-)daten, die keine Einzelangabe(n) über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person beinhalten, fallen nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz (§3 Abs.1 des BDSG).
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 21.05.2011
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