Eigentum
engl.: Property
Bedeutung:
Das vollständige und ausschließliche Herrschaftsrecht über eine Sache innerhalb der Grenzen der Rechtsordnung. Das Eigentum verpflichtet; sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen (Sozialbindung).
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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