Bedeutung:
Die zu Beginn eines Flurbereinigungsverfahrens auf den neuesten rechtlichen Stand gebrachte Katasterkarte des Flurbereinigungsgebietes mit den bisherigen Flurstücksgrenzen, den Bestandsnummern der Besitzstände aus dem Liegenschaftskataster und den Flurstücksnummern.
Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen