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Bodenrichtwert 


Themengebiet: Liegenschaftswesen

Bedeutung:
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den aus Kaufpreissammlungen ermittelten, durchschnittlichen Lagewert je Quadratmeter für unbebaute, baureife Grundstücke.
Er bezieht sich auf ein Gebiet, dessen wertbestimmende Eigenschaften vergleichbar sind, wie z.B. Lage, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstückszuschnitt, -gestaltung, -größe, -struktur und -tiefe.
Sie werden jeweils zum Ende eines jeden Jahres laut Baugesetzbuch §196 durch Gutachterausschüsse ermittelt und dann, für die Öffentlichkeit zugänglich, digital in Bodenrichtwertkarten dargestellt.

Quellen:
Resnik, B., Bill, R. Vermessungskunde für den Planungs-, Bau und Umweltbereich mit CD-ROM

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.07.2010



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