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Hardwareschutz 

engl.: Hardware protection
Themengebiet: Allgemeine Informatik
Elektronische Systeme

Bedeutung:
1. Schutz vor unerlaubten Datenzugriff oder Benutzung von Programmen mittels eines Gerätes das in den meisten Fällen auf die parallel Schnittstelle gesetzt wird. (Dongle).

2. Als Hardwareschutz wird auch ein spezielles Modul bezeichnet, das in Industriemaschinen und Steuerungen eingebaut wird, um als Kopierschutz vor unlizensiertem Nachbau zu schützen. Das Modul ist so konstruiert, dass es nicht nachgebaut (kopiert) werden kann.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 09.06.2010



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