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Regionalplan
engl.: Regional plan
Bedeutung:
Raumordnungsplan für einen Teil des Landesgebietes zur Abstimmung unterschiedllicher Ansprüche an den Raum auf Regierungsbezirks-, Region- oder Kreis-Ebene (mit unterschiedlichen Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern). Wird i.d.R. bei den mittleren Landesbehörden wie dem Ämtern für Raumordnung und Landesplanungen oder den Regierungsbezirken geführt, z.B. als Bestandteil des Automatisierten Raumordnungskatasters (AROK).
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.10.2003
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