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Liegenschaftskataster
engl.: Cadaster of real estates
Bedeutung:
Die von der Katasterbehörde geführte, aus Büchern und großmaßstäbigen Karten bestehende, nach Gemeinden und Gemarkungen gegliederte öffentliche Einrichtung, in der alle Liegenschaften so nachgewiesen und beschrieben sind, wie es die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Statistik erfordern. Das L. dient als amtliches Verzeichnis der Grundstücke und weist die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung nach. In digitaler Form werden ALB und ALK (in Bayern DFK) geführt.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.09.2002
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