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Electronic Government (eGovernment)
dt.: Elektronische Verwaltung
Bedeutung:
Electronic Government bezeichnet (gemäß der Speyerer Definition von Electronic Government) die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien über elektronische Medien. Hierbei sind Prozesse sowohl auf kommunaler -, Kreis-, Landes- und Bundesebene wie auch auf europäischer, supranationaler und globaler Ebene zu verstehen, die künftig vollständig elektronisch durchgeführt werden können. Eingeschlossen ist somit der der gesamte öffentliche Sektor, bestehend aus Legislative, Exekutive und Jurisdiktion sowie öffentlichen Unternehmen. Bei eGovernment geht es sowohl um Prozesse innerhalb des öffentlichen Sektors (G2G), als auch um jene zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Bevölkerung (C2G bzw. G2C), der Wirtschaft (B2G und G2B) und den Non-Profit- und Non-Government-Organisationen des dritten Sektors (N2G und G2N). eGovernment zielt auf eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung. Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften ("E-Government-Gesetz - EGovG") regelt z.B. zukünftig eine direkte Georeferenzierung der registrierten Objekte wie auch das Bereitstellen maschinenlesbarer Datenbestände. Im Rahmen der "Digital Agenda for Europe" der Europäischen Kommission sollen gemäß EU E-Government Action Plan bis 2015 50% der Bürgerinnen und Bürger sowie 80% der Unternehmen E-Government Dienste nutzen.
Da etwa 80% des Verwaltungshandelns mit Raumbezügen versehen ist, liegt eine Einbeziehung von GIS in das eGovernment nahe, welches dann oftmals unter dem Begriff geoGovernment firmiert. Dies beschreibt das gesamte IT-gestützte Verwaltungshandeln, bei dem der Raumbezug in Form von Geoinformationen eine wichtige bzw. entscheidende Rolle spielt
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 04.04.2014
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