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Lizenz
engl.: Licence
Bedeutung:
bezieht sich auf das rechtliche Übereinkommen zwischen einer Softwarefirma und dem Anwender der Software, welches genau festlegt, wie und auf welchen Rechnern diese Software verwendet werden darf. Dabei überträgt der Softwarelieferant dem Benutzer das Recht auf Nutzung des Programms. Lizenzen limitieren im Allgemeinen die Zahl der Computer, auf denen ein einzelnes Softwarepaket angewendet werden darf, oder die Benutzungszeit. Die Lizenz erlaubt keine entgeltliche Weitergabe von Kopien. Das Programm bleibt ständig im Eigentum des Lizenzgebers.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 09.10.2001
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