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Merkmal 

engl.: Feature
Themengebiet: Statistik, Ausgleichung

Bedeutung:
1. Merkmale sind alle gemessenen oder aus Meßwerten abgeleiteten Größen, die zur Unterscheidung der Objekte einer Klasse von Objekten anderer Klassen herangezogen werden können. Auch Attribute genannt.

2. Individuen, Objekte, Vorgänge, die bei einer statistischen Untersuchung betrachtet werden, sind die Untersuchungs- oder Beobachtungseinheiten. Sie bilden für die betreffende Untersuchung die Grundgesamtheit. Bei den Untersuchungseinheiten werden Merkmale beobachtet und durch Skalen beschrieben. Jedes Merkmal besitzt Merkmalsausprägungen. Man unterscheidet quantitative Merkmale, Rangmerkmale und qualitative Merkmale.
- Quantitative Merkmale: Die Ausprägungen sind reelle Zahlen, mit denen sich sinnvoll Rechenoperationen interpretieren lassen. So kann man beim Merkmal "Körpergröße" Größenunterschiede angeben. Man unterscheidet diskrete und stetige Merkmale:
a. diskretes Merkmal: Die Menge der Ausprägungen ist endlich oder abzählbar, wie z.B. die Anzahl der Studenten in einem Kurs ("25 Studenten"). Die Angabe "25,2 Studenten" ist nicht sinnvoll.
b. Stetiges Merkmal: Jede Zahl eines Intervalls kann als Ausprägung vorkommen, wie z.B. Beim Merkmal "Körpergröße". Auch wenn die Messergebnisse gerundet angegeben werden (z. B. 172 cm, 173 cm, 174 cm, ...) ist das Merkmal stetig, da sich mit entsprechend feinerem Maßstab jeder Zwischenwert (z.B. 173,82 cm) ergeben kann.
- Rangmerkmale: In natürlicher Weise ist eine Rangfolge gegeben. Das Merkmal "Studienabschnitt" ist ein Rangmerkmal mit der Reihenfolge: Grundstudium, Hauptstudium, Vertieferstudium. Es ist hier nicht sinnvoll. Über die Abstände zwischen den einzelnen Rangplätzen etwas auszusagen.
- Qualitative Merkmale: Merkmale wie "Geschlecht", "Geburtsort". Eine Anordnung der Merkmalsausprägungen anzugeben ist nicht sinnvoll.

Quellen:
Deutsches Institut für Normung e.V. - Normen und Regelwerke
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 24.04.2002



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