Bedeutung:
Eine maßstabsgetreue Karte des Katasterkartenwerkes, in der die Flurstücke mit ihren Grenzen, Nummern und Nutzungsarten dargestellt sind und die auch die Grenzzeichen, die Grenzen der Gemarkungen, Fluren und Hoheitsgebiete, die Grundrisse der Gebäude, die Lagebezeichnungen und die topographischen Gegenstände in dem erforderlichen Umfang enthält. Die Flurkarte (verschiedentlich auch als Katasterkarte bezeichnet) ist ein Teil des amtlichen Verzeichnisses der Flurstücke im Sinne der Grundbuchordnung und zusammen mit den übrigen Bestandteilen des Liegenschaftskatasters amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Über diese engere Zweckbestimmung hinaus enthalten die Flurkarten im modernen Mehrzweckkataster vielfach auch topographische Angaben und Höhenlinien (Höhenflurkarte). Die älteren Flurkarten sind meist Inselkarten mit Darstellung der Flur als Insel. Die neueren Flurkarten sind überwiegend Rahmenkarten mit Darstellung bis zum Blattrahmen, der von Gitterlinien des Koordinatensystems gebildet wird. Aus den Flurkarten werden durch DigitalisierungDaten der ALK.
Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen