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Screenshot 

dt.: Ausgabe des Bildschirminhaltes
Themengebiet: Allgemeine Informatik

Bedeutung:
Ausgabe des gesamten Bildschirminhaltes auf ein anderes Trägermedium (Papier, Dateiformat, ...) z.B. zur Dokumentation eines Zwischenschrittes oder Arbeitergebnisses. Der Screenshot wird mit der Taste 'Druck' erzeugt und in die Zwischenablage gelegt, woraus er dann weiterverarbeitet werden kann. Im Unterschied zur Hardcopy, die stets auf ein analoges Medium zielt, und sich auf einzelne Fenster des Bildschirms beziehen kann.

Quellen:
Schulze, H. H. PC-Lexikon Fachbegriffe schlüssig erklärt

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 19.09.2002



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