|  | Regeln für die elektronische Bauabrechnung (REB) 
 
 
        
          | Bedeutung: REB steht für Regelungen für die elektronische Bauabrechnung. Sie dienen einer nach vorgeschriebenen Regeln dokumentierten und überprüfbaren Abrechnung verschiedener Verfahren zum Aufmaß von Längen, Flächen und Volumina sowie den dazu durchgeführten Vermessungsverfahren. Die für die einzelnen Aufmaßverfahren erforderlichen Datentypen (z.B. Messelemente, Koordinaten, Festpunkte) und zugrundegelegten Formeln werden detailliert in Verfahrensbeschreibungen (VB) definiert.
 
 Beispiele für Verfahrensbeschreibungen nach REB sind:
 REB 20.003 Querprofilbestimmung durch Interpolation
 REB 20.073 Bestimmung von Begrenzungslinien
 REB 20.103 Auswertung von Nivellements
 REB 20.214 Auswertung elektrooptischer Tachymeteraufnahmen
 REB 20.314 Auswertung elektrooptischer Querprofilaufnahme
 REB 21.003 Massenberechnung aus Querprofilen (Elling)
 REB 21.013 Massenberechnung zwischen Begrenzungslinien
 REB 21.033 Oberflächenberechnung aus Querprofilen
 REB 22.013 Massen und Oberflächen aus Prismen
 REB 23.003 Allgemeine Bauabrechnung
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 Letzte Änderung: 27.01.2009
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