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Zuteilung 

engl.: Allocation
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
1. Das Verfahren, nach dem bei der Umlegung den beteiligten Eigentümern neue Flächen aus der Verteilungsmasse anstelle der in die Umlegungsmasse eingeworfenen alten Flächen zugeteilt werden. In der Umlegung sind den Eigentümern dem Umlegungszweck entsprechend nach Möglichkeit Grundstücke in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke entsprechend dem für die Wertumlegung oder Flächenumlegung maßgeblichen Sollanspruch zuzuteilen. Soweit es unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes und sonstiger baurechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, die so errechneten Anteile tatsächlich zuzuteilen, findet ein Geldausgleich statt.

2. Das Surrogat für die in die Umlegung eingeworfenen Grundstücke und die von der Umlegungen betroffenen Rechte.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 19.09.2002



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