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Zuteilung
engl.: Allocation
Bedeutung:
1. Das Verfahren, nach dem bei der Umlegung den beteiligten Eigentümern neue Flächen aus der Verteilungsmasse anstelle der in die Umlegungsmasse eingeworfenen alten Flächen zugeteilt werden. In der Umlegung sind den Eigentümern dem Umlegungszweck entsprechend nach Möglichkeit Grundstücke in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke entsprechend dem für die Wertumlegung oder Flächenumlegung maßgeblichen Sollanspruch zuzuteilen. Soweit es unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes und sonstiger baurechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, die so errechneten Anteile tatsächlich zuzuteilen, findet ein Geldausgleich statt.
2. Das Surrogat für die in die Umlegung eingeworfenen Grundstücke und die von der Umlegungen betroffenen Rechte.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 19.09.2002
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