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Plotter
dt.: Plotter, Zeichengerät
Bedeutung:
Bezeichnung für computergesteuerte Geräte zur exakten Ausgabe von Zeichnungen und Bildern, bei denen, im Gegensatz zu herkömmlichen Druckern, keine Symbole oder einzelne Bildpunkte, sondern Linienzüge und Flächen dargestellt werden. Der wesentliche Unterschied zu Druckern ist das Ausgabeformat. Während bei Druckern die Ausgabe auf DIN A 4 bzw. DIN A3 beschränkt ist, ermöglichen Plotter die Ausgabe bis DIN A0 bzw. "endlos" auf Rolle. Man unterscheidet einerseits nach Stiftplotter und Rasterplotter, andererseits nach Trommelplotter und Flachbettplotter. Dabei wurde zunächst bei erstgenannten Plottern ein an einer Halterung befestigter Stift, durch zwei Elektromotoren (X und Y-Koordinaten) gesteuert, über das Papier geführt. Heutige Plotter arbeiten nach dem Prinzip des Tintenstrahldruckers und können verschiedene Farben darstellen, mit denen große Flächen bei großer Auflösung eingefärbt werden können. Als Standard für die Ansteuerung von Plottern gilt HP-GL.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 17.09.2003
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