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Host 

dt.: Wirtsrechner
Themengebiet: Allgemeine Informatik

Bedeutung:
Von engl. host = Gastgeber. In der deutschen Sprache selten auch mit Wirt oder Wirtsrechner bezeichnet.

1. Bezeichnung für einen zentralen Rechner (keiner bestimmten Größe), auf welchen die z.B. mittels Terminals angeschlossenen Nutzer permanent (im Gegensatz zum Server) zugreifen, da ihre Terminals keine eigene Rechenintelligenz haben.

2. Host ist eine Bezeichnung für Steuerrechner. Insbesondere bei der verteilten Datenverarbeitung übernimmt der Hostrechner die Kontrolle über den Satellitenrechner (Arrayprozessor, Transputer), indem er diesem Daten zuführt und das Ergebnis empfängt.

3. In Mailboxsystemen die zweithöchste Hierarchieebene.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 14.12.2002



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