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Richtwertkarte
Bedeutung:
Eine Karte (meist in einem Maßstab zwischen 1:2.500 und 1:10.000), in der die vom Gutachterausschuß ermittelten Richtwerte eingetragen sind. Die Karte dient der Markttransparenz; sie soll auch den Zeitpunkt, auf den sich die Richtwerte beziehen, und die Eigenschaften des Richtwertgrundstücks enthalten.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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