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VGRENZ
Bedeutung:
Verwaltungsgrenzen der Bundesrepublik bis zu den Kreisgrenzen, geführt beim BKG.
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Quellen:
Bill, R.
Grundlagen der Geo-Informationssysteme
Band 1. Hardware, Software und Daten
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 20.09.2001
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