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Bauleitplan
engl.: Master plan, development plan.
Bedeutung:
Der nach Maßgabe des Bundesbaugesetzes von den Gemeinden zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung für die bauliche oder sonstige Nutzung der Grundstücke aufgestellte förmliche Plan. Der Bplan dient der Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke.
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Deutsches Institut für Normung e.V. - Normen und Regelwerke
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 16.09.2001
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