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Public Domain (PD) 

dt.: Öffentlich verfügbar
Themengebiet: Allgemeine Informatik

Bedeutung:
Streng genommen die Bezeichnung des öffentlichen Raumes, bzw. für alles, was dort öffentlich ersichtlich vorgeht. Im Bereich der Softwaretechnik Bezeichnung für Programme, die der Öffentlichkeit gehören, d.h. die im Gegensatz zur Freeware ohne Rücksicht auf Urheberrecht gebührenfrei weitergegeben und kopiert werden können. In Deutschland, genaugenommen, rechtlich nicht möglich, da nach dem Urheberrechtsgesetz zwangsläufig jedes Werk geistiger Aktivität geschützt ist. Den Public Domain Status erhalten alle Produkte der US-Regierungsbehörden. Crippleware, Dongleware, Shareware.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 22.03.2004



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